Ich habe Fragen zum Ergebnis der Prüfung!
Wir bitten um Verständnis, dass wir keine Auskünfte zu Ergebnissen und Inhalten unserer Gutachten geben können und dürfen. Diese Informationen sind ausschließlich für die zuständige Versicherung bestimmt, nur die Versicherung kann Ihnen Einblick oder Auskünfte gewähren.
Sie haben Auskünfte zum Inhalt eines Gutachtens angefordert und wurden an die E.Via verwiesen? Dann handelt es sich um ein organisatorisches Missverständnis und wir bitten um Entschuldigung!
Weiterhin kann ausschließlich die zuständige Versicherung Auskünfte zu erstellten Gutachten erteilen. Bitte wenden Sie sich an die dort zuständige Stelle.
In unserem Anschreiben an Sie ist der genaue Name der zuständigen Versicherung als Auftraggeber hinterlegt. Geben Sie diesen Namen in eine Suchmaschine Ihrer Wahl ein. Im Normalfall erhalten Sie dann die jeweiligen Kontaktdaten.
Die Voraussetzungen für eine Reparatur Ihres Gegenstandes im Zuge der Bearbeitung sind folgende:
- Ihr Schadenfall ist plausibel nachvollziehbar
- Der Zeitwert Ihres Gegenstandes ist größer als die voraussichtlichen Reparaturkosten
- Die Eigentumsverhältnisse sind klar und nachvollziehbar
- Sie haben in unserem Online-Fragebogen einer Reparatur zugestimmt
Was in Ihrem speziellen nicht Fall zutrifft, kann Ihnen die zuständige Versicherung mitteilen.
Leider ist es aufgrund der ständigen technischen Weiterentwicklungen nicht immer möglich, Gegenstände auf offiziellem Weg wirtschaftlich reparieren zu lassen. Dies liegt vor allem daran, dass der Wert eines Gegenstandes (Zeitwert) mit jedem Tag geringer wird. Durch die Marktüberflutung und den Konkurrenzkampf der Hersteller kommt es oftmals schnell dazu, dass die Verkaufspreise von Gegenständen fallen, die Reparaturkosten jedoch gleich bleiben oder steigen, weil die Produktion von Ersatzteilen zurückgefahren wird.
So erreicht man bereits nach wenigen Monaten des Wertverlustes einen Bereich, in dem ein grundsätzlich guter Gegenstand nicht mehr werthaltig genug ist, um offiziell durch die Hersteller repariert zu werden. Der Zeitwert des Gegenstandes ist dann geringer die Reparaturkosten des Herstellers.
In einem solchen Fall spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden.
Als Zeitwert wird der tatsächliche Wert einer Sache zum Schadenzeitpunkt bezeichnet. Grundlage des Zeitwertes ist die festgelegte wirtschaftliche Nutzungsdauer.
Jedes käuflich zu erwerbende Gut, egal ob technisches Gerät, Baumaschine, Einrichtungen von Kirchen, oder Gebäude, hat eine festgelegte wirtschaftliche Nutzungsdauer.
Diese festgelegte wirtschaftliche Nutzungsdauer beschreibt, je nach Gegenstand und Art der Nutzung, gleich mehrere Faktoren. Zum einem wird der Wertverfall berücksichtigt, dem insbesondere technische Geräte,durch ständige Weiterentwicklung unterliegen. Zum anderen wird die natürliche Abnutzung von Gegenständen bei normalem Gebrauch, je nach Art und Funktion des Gegenstandes, einbezogen, wie auch der rein finanzielle Aspekt, über welchen Zeitraum ein Gegenstand abgeschrieben werden kann.
Wichtig ist hierbei, dass die wirtschaftliche Nutzungsdauer nicht mit der technischen Nutzungsdauer verwechselt wird.
Natürlich können viele Gegenstände und Einrichtungen auch über diese wirtschaftliche Nutzungsdauer hinaus genutzt und betrieben werden. Für die Berechnung des Zeitwertes, insbesondere im Versicherungsfall, bei dem eine Regulierung nach Zeitwert stattfindet, ist dies jedoch irrelevant bzw. spiegelt sich im Restwert wieder.
Diese wirtschaftliche Nutzungsdauer wird von Einrichtungen wie dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesverband deutscher Sachverständiger oder freien Wirtschaftseinrichtungen festgelegt, Sie ist die Grundlage der Berechnung.
Der Zeitwert setzt sich aus folgenden drei Faktoren zusammen:
Der festgelegten wirtschaftlichen Nutzungsdauer:
- Die wirtschaftliche Nutzungsdauer wird von Einrichtungen wie dem Bundesfinanzministerium, dem Bundesverband deutscher Sachverständiger oder freien Wirtschaftseinrichtungen festgelegt.
Dem aktuellen Neuwert:
- Der aktuelle Neuwert entspricht dem Neuwert eines Gegenstandes am Berechnungsstichtag (Tag der Prüfung) und stellt einen realistischen Wert zur neuwertigen Wiederbeschaffung dar, den wir in unseren Prüfberichten belegen.
Sollte ein Gerät nicht mehr am Markt verfügbar sein, so wird natürlich ein aktuelles, technisch gleichwertiges Gerät, zum Vergleich herangezogen. In manchen Fällen sind Geräte noch als Restbestände in geringer Zahl am Markt verfügbar. Aufgrund der geringen Verfügbarkeit kann es dazu kommen, dass die Preise dieser Geräte, meist Einzelstücke, in die Höhe schnellen. Diese stellen jedoch keinen realistischen Marktwert dar und werden daher nicht verwendet. Hier ist die Verwendung eines Vergleichsgerätes, oder eines statistisch ermittelten Realpreises, zulässig.
Und dem Gebrauchswertfaktor:
- Der Gebrauchtwertfaktor ist der Einzige der genannten Werte, auf den unsere Sachverständigen direkten Einfluss haben, bzw. der von unseren Sachverständigen direkt bestimmt wird. Der Gebrauchtwertfaktor berücksichtigt Beschädigungen, die nicht Teil des Schadenfalles sind und bringt diese zum Abzug. Dies dient dem Zweck, Vorbeschädigungen an Gegenständen berücksichtigen zu können.
Beachten Sie hierbei bitte: Die Regulierungspflicht der Schadenverursacher ist beschränkt auf den tatsächlich entstandenen Schaden. Es ist nicht Sache der Versicherungsnehmer*innen oder der jeweiligen Versicherung, für Vorbeschädigungen, die nicht Teil des Schadenfalles sind, aufzukommen.
Selbstverständlich wird hier zwischen tatsächlichen Beschädigungen und altersbedingten Gebrauchsspuren unterschieden.
Diese Drei Faktoren werden wie folgt zusammengesetzt und ergeben den Zeitwert: aktueller Neuwert x Zeitwertfaktor x Gebrauchtwertfaktor
Der nach diesem System ermittelte Zeitwert gibt den tatsächlichen Wert einer Sache wieder. Die Regulierung bei Schadenfällen der privaten Haftpflichtversicherung erfolgt nach dem Zeitwert.
Zum besseren Verständnis finden Sie hier eine Beispielrechnung für ein Smartphone. Beachten Sie bitte, dass alle verwendeten Zahlen Variablen sind und nur beispielhaft verwendet werden.
- Neuwert (NW) = 1000€
- Gesamtnutzungsdauer oder wirtschaftliche Nutzungsdauer (Nu=48 Monate)
- Bisherige Nutzungsdauer (N= 24 Monate)
- Gebrauchswertfaktor (GF) =1
- ZW= 1000€ x (0,9 – (0,6/Nu x N) x GF)
- ZW= 1000€ x (0,9 – (0,6/48 x 24) x 1)
- Zeitwert (ZW) = 600€
In manchen Fällen sind Einzelteile von Gegenständen noch verwertbar, auch wenn der Gegenstand als Ganzes defekt ist.
In solchen Fällen kann es sein, dass wir einen Restwert ansetzen. Dieser entspricht in etwa dem Wert, den Sie auf dem freien Markt für die Komponenten noch erzielen können. Sollten Sie den Gegenstand nun zurückfordern, zieht die Versicherung den Restwert vom auszuzahlenden Zeitwert ab.
In unserem Online-Fragebogen können Sie angeben, ob Sie Ihren Gegenstand im Falle eines wirtschaftlichen Totalschadens zurückerhalten möchten oder der Gegenstand entsorgt werden soll.
Antworten Sie an dieser Stelle mit „nein“ wird Ihr Gegenstand nach einer Lagerfrist von 14 Arbeitstagen entsorgt. Ein Beleg kann bei Bedarf ausgestellt werden.
Wenn Sie keine Auswahl treffen, gehen wir zu unserer Entlastung grundsätzlich davon aus, dass Sie den Gegenstand zurückerhalten möchten.
Sollte Ihr Gegenstand für eine Einlagerung vorgesehen sein, weil Sie zeitwerttechnisch entschädigt wurden und im Fragebogen eine Rücksendung abgelehnt haben, gelten unsere Lagerfristen.
Wichtig! Wurden oder werden Sie nicht zeitwerttechnisch entschädigt, weil Ihr Schadenfall beispielsweise abgelehnt wurde, erhalten Sie Ihren Gegenstand automatisch direkt nach der Prüfung zurück.
Haben Sie im Online-Fragebogen angegeben, dass Ihr Gegenstand nach Ablauf der Lagerfrist entsorgt werden darf, ist eine Rücksendung nicht mehr möglich.
Beachten Sie bitte den Punkt „Restwert“.
Ist Ihr Gegenstand eingelagert und die Lagerfrist nicht abgelaufen, können Sie hier eine Rücksendung Ihres Gegenstandes anfragen:
Wir bedauern, dass Sie mit dem Ergebnis unserer Prüfung nicht zufrieden sind. Wir nehmen Ihre Einwände sehr ernst und möchten Ihnen gerne die Möglichkeit geben, uns Ihre Bedenken im Detail mitzuteilen. Bitte schildern Sie uns Ihre Einwände ausführlich, damit wir diese prüfen können.
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