Ein angeforderter Beleg oder Eigentumsnachweis fehlt!
Ein fehlender Beleg ist nicht schlimm. Verfügen Sie über keinen Eigentumsnachweis, wie im Online-Fragebogen gewünscht, können Sie dies dort einfach angeben. Nutzen Sie die Eingabefelder im Fragebogen gern für Angaben, wann, wo und zu welchem Preis Sie den Gegenstand erworben haben.
Liegt kein Beleg oder Nachweis vor, kann dies, je nach beauftragender Versicherung, verschiedene Bearbeitungsschritte zur Folge haben:
In vielen Fällen kann eine Zuordnung bei elektronischen Geräten über die Systemeinstellungen erfolgen. Das Gegenstandsalter wird dann anhand fester, nachweisbarer Werte, wie z.B. der Markteinführung, oder, je nach Gegenstand, mit dem in der Seriennummer geschlüsselten Herstellungsdatum ermittelt.
Kann keine Zuordnung erfolgen, können wir in vielen Fällen leider keine Reparatur nach der Prüfung beauftragen. In diesem Fall wird ein Gutachten erstellt, in dem die Prämisse der Zuordnung dargestellt wird. Es obliegt in diesen Fällen allein der zuständigen Versicherung zu entscheiden, ob eine Regulierung stattfinden kann.
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